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EDV - Gutachten

EDV Gutachten erstellen über Computec

Verbandsanerkannt und geprüft...

durch den VSD (Verband der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten e.V,), Mitglied im VSD und gelistet beim RDG  (Ring Deutscher Gutachter).

Wir erstellen:
unabhängige Gutachten zu Schadens- und Wertermittlungen
Fertigstellungsbescheinigungen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 01.05.2000
Privatgutachten, Parteigutachten, Schiedsgutachten, Gerichtsgutachten
Gutachten zur Schadensregulierung, Leistungsabnahme, Kontrollaufgaben

Wir sind 24 Stunden für Sie da!

Ausgangslage:

Moderne Informationstechnik rückt immer stärker in den Mittelpunkt eines jeden Unternehmens und wirkt sich damit direkt auf den wirtschaftlichen Erfolg aus.
Zahlreiche unternehmerische Entscheidungen basieren auf korrekten Daten und Informationen, produziert und verarbeitet von modernen EDV-Systemen. Zahlreiche Vorgänge des Wirtschaftslebens verlangen Gutachten von einem EDV-Sachverständigen, die der Unternehmer z.B. Finanzbehörden, Banken oder Partnern vorlegen muss. Tritt in Ihrer EDV ein schädigendes Ereignis auf, so stellt ein EDV-Sachverständiger im Gutachten den Schaden nach Umfang und Höhe fest. Geraten Sie als Unternehmer der IT-Branche in Konflikt mit Ihrem Kunden oder sind Sie als Kunde mit den Leistungen eines Lieferanten aus der IT-Branche nicht zufrieden, so benötigen Sie einen Fachmann, der Sie unterstützt, um eskalierende Probleme bereits in frühem Stadium aufzufangen und kostengünstig zu regeln. Denn: je weiter ein Konflikt vorangeschritten ist, desto teurer und härter wird die Lösung.

Haben Sie als Lieferant von IT-Lösungen Ihre Pflicht erfüllt und warten vergeblich auf die Abnahme und Begleichung der Rechnung durch den Kunden, wenn dieser mit dubiosen, nicht nachvollziehbaren Mängeln die Zahlung verzögert?
Auch in diesem Fall benötigen Sie den EDV-Sachverständigen.
Haben Sie als Entscheidungsträger nur wenige EDV-Kenntnisse und stehen vor Entscheidungen, die Sie nicht alleine fällen können, dann berät und unterstützt Sie der EDV-Sachverständige.

Die Lösung:
Als vom Verband der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten e.V. geprüfter und anerkannter EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie mit vielen Jahren Berufserfahrung als Inhaber eines EDV-Dienstleistungsunternehmens biete ich Ihnen meine Dienstleistung an.

Beratung:
Gerade im hoch komplexen Bereich der Informationstechnik sind Sie selbst mit Fachkenntnissen in der EDV oft auf Beratung durch einen außenstehenden, neutralen Fachmann angewiesen. Hier bietet der EDV-Sachverständige Ihnen professionelle Beratung und Unterstützung bei der Einführung oder Weiterentwicklung von Methoden und Verfahren im IT-Umfeld an.

Technische Mediation:
Immer wieder zeigt sich, dass ein Gericht ein wenig geeigneter Ort ist, um komplexe Sachverhalte aus dem IT-Bereich zu klären.
Mit der technischen Mediation biete ich Ihnen die Möglichkeit, Konflikte schnell, außergerichtlich und ergebnisbezogen zu klären.

Gutachten:
Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhaltes oder die Bewertung eines Objektes in Hinblick auf eine bestimmte Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Gutachten zur Darlegung von Tatsachen: Ein EDV-Sachverständiger kann beauftragt werden, um gegebene Zustände und Eigenschaften von Hardware, Software und Methoden festzustellen und funktional zu bewerten. Dazu gehören die Beschreibung der Zweckbestimmung des zu begutachtenden Objektes, seiner Vorzüge und/oder Mängel und die Begutachtung seiner Gebrauchstauglichkeiten.

Gutachten mit einer Wertbestimmung:
Im Rahmen von Insolvenzen, Unternehmensübergängen, z.B. Kauf, Verkauf, Verschmelzung, Erbschaft, Spenden oder Reorganisation bestimmt ein Wertgutachten den Geldwert einer EDV-Anlage oder der Software. Gutachten für die Schadensregulierung: Aufnahme von Schadenskomponenten, optische und visuelle Untersuchungen, technische Prüfung und Schadensumfangsanalyse, Ermittlung der Schadensursache, Wiederherstellungs- und
Wiederbeschaffungsmöglichkeiten, Unterlagenprüfung, Zeitwertberechnung der Schadensgeräte, Restwertbestimmung und Ermittlung der Entsorgungskosten.

Fertigstellungsbescheinigungen:
Für Verträge, die nach dem 1. Mai 2000 geschlossen wurden, sieht das Gesetz nach § 641a BGB die Möglichkeit vor, eine (verweigerte) Abnahme durch eine Fertigstellungsbescheinigung zu ersetzen. Diese Bescheinigung ist eine Erklärung eines unabhängigen Sachverständigen, in der er der beauftragenden Partei nach Prüfung bescheinigt, dass ein beauftragtes Werk hergestellt wurde und frei von Mängeln ist. Damit wird die Rechnung sofort fällig.

Gerichtsgutachten in Zivil- und Strafverfahren:
Im Rahmen von Gerichtsgutachten ist es die Aufgabe eines
EDV-Sachverständigen, dem Gericht Erfahrungsgrundsätze aus dem
EDV-Bereich zu vermitteln und Fakten zu beurteilen. Hier kommt es insbesondere darauf an, komplexe technische Zusammenhänge in einer allgemein verständlichen Form darzulegen.
Sollten Sie Bedarf haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an mich wenden.  Volker Bannert, EDV-Sachverständiger 

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compu-tec.org
Volker Bannert
0176-112 00 111