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Datenschutz……Sind Sie sicher?
Das sollten Sie auch, denn das Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG ) könnte für Sie als Unternehmer von entscheidender Bedeutung sein…… Es schützt nicht die Daten , sondern die Personen um deren Daten es geht!
„Datenschutz, oh, jaja, ich weiß, da sollten wir dringend was machen“, so oder ähnlich lautet die Antwort vielerGeschäfts-führer, IT-Leiter oder IT-Administratoren, wenn sie zum Stand der Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes in ihrem Unternehmen gefragt werden.
Die eher ablehnende Haltung einiger Unternehmen gegenüber transparenten vorschriftsmäßigen Datenschutzmaßnahmen sind kein Einzelfall. So gaben im Rahmen des Checkpoint-Securityindexes zu Beginn des letzten Jahres 45 % der Unternehmen mit 101 bis 250 Mitarbeitern an, noch keinen Datenschutzbeauftragten bestellt zu haben. In Betrieben mit über 500 Mitarbeitern fehlt dieser immerhin noch bei 30 % der Befragten. Dies ist eigentlich unverständlich, da zunehmend von Kunden, Lieferanten und Partnern gelebter Datenschutz als Voraussetzung für eine neue Partnerschaft oder die Fortführung der Geschäftsbeziehung gefordert wird. Und muss man dann Datenschutz erst einführen, geht der Auftrag oft an den Mitbewerber. Und über den möglichen Imageverlust bei einem Datenschutzvorfall und die persönliche Haftung der Geschäftsführung möchte man erst gar nicht nachdenken.
Ungeliebter Datenschutz
Aber woher kommt dann diese distanzierte Haltung der betroffenen Unternehmen? Datenschutz und insbesondere seine Einführung stehen in dem Ruf, kostenintensiv und risikobehaftet zu sein. Die Unternehmens-leitung treibt oft die Angst um, dass viele Prozesse geändert werden müssen, große Investitionen folgen, schlicht, dass „kein Stein auf dem anderen bleibt“.
Aus diesen Gründen verfahren viele Unternehmen im Bereich des Datenschutzes nach dem Grundsatz „erst mal nichts machen und bloß nicht unangenehm auffallen“, hoffen, dass man selbst nicht in das Raster der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz fällt. Gleichzeitig wird auf die recht niedrigen personellen Ressourcen dieser Behörden gesetzt. Manche Unternehmen sind schon einen Schritt weiter gegangen und haben einen Mitarbeiter zu einer Datenschutz-Schulung entsendet und alsbald zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Der Mitarbeiter kommt „vollgepackt mit Paragraphen“ aus der Schulung zurück und weiß so gar nicht, wo er anfangen soll. Eine effiziente und wirtschaftliche Vorgehensweise zur Einführung kann, schon aus Zeitgründen, in den Basisschulungen nicht vermittelt werden.
Wir kümmern uns ...weil sicher sicher sicher ist!
Vor-Ort-Check up Ihrer Firma hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit
Anpassung der Firma an die rechtlichen Anforderungen des BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) und an die EU-Richtlinie 95/46 EG und weiterer Gesetze mit datenschutzrelevante Inhalten
Erstellung Verarbeitungsverzeichnis und Verfahrensverzeichnis
Prüfung der Technisch-Organisatorischen Maßnahmen Bereitstellung eines externen Datenschutz-Beauftragten nach §4f BDSG
Mitarbeiterschulungen zu den Themen Datenschutz, Datensicherheit und Schweigepflicht
Wir halten Sie auf dem Laufenden- mindestens zweimal im Jahr erhalten Sie einen Newsletter mit aktuellen Informationen zum Thema
Umfassender Telefon- und E-Mail-Support
Kurze Reaktionszeiten bei sämtlichen Fragestellungen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit
Kompetente, unabhängige Beratung zu den Themen IT, Datenschutz und Datensicherheit
Bereitstellung werbewirksamer Plakate und Broschüren für Ihre Kunden
Volker Bannert, geprüfter Datenschutzbeauftragter. Zertifiziert durch den Verband der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten (VSD ) und Mitglied im Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands ( BVD ).
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